FAQ zur Psychotherapie
Psychotherapie kann nur mit Einverständnis des Klienten/Klientin funktionieren. Damit Therapie gelingen kann, ist der Therapeut/die Therapeutin darauf angewiesen, dass der Klient/die Klientin eine Veränderung in seinem/ihrem Leben herbeiführen möchte und dazu bereit ist, seine/ihre "Komfortzone" zu verlassen und- in seinem/ihren eigenen Rhythmus und mit Unterstützung des Therapeuten/der Therapeutin - sich auch schwierigeren Themen zu öffnen und an sich zu arbeiten.
Die Unterstützung und den Zuspruch, den Sie von Freunden, Familienmitgliedern oder anderen wichtigen Bezugspersonen erhalten, sind wichtige und wertvolle Ressourcen und können in Krisensituationen sehr hilfreich sein. Es ist auch nicht der Sinn von Psychotherapie, solche freundschaftlichen Beziehungen zu ersetzen, vielmehr soll sie diese ergänzen. Der Unterschied zwischen einer therapeutischen Beziehung und einer freundschaftlichen Beziehung sind im Wesentlichen folgende:
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Bei einem psychotherapeutischen Gespräch geht es ausschließlich um das Wohl und um die Interessen des Klienten/der Klientin. Der Therapeut/die Therapeutin ist alleine dafür verantwortlich, das Gespräch zu führen und die Interessen des Klienten/der Klientin zu wahren, und dem Klienten/der Klientin in einer nicht (be)wertenden oder (ver)urteilenden, sondern einer authentischen, empathischen und bedingungslos wertschätzenden Grundhaltung zu begegnen.
- Die psychotherapeutische Beziehung soll dem Klienten/der Klientin einen geschützten Raum bieten. Sie unterliegt daher einem vorgegebenen Setting (Zeitrahmen, Honorarregelung, Absageregelung). Darüber hinaus unterliegt der Psychotherapeut/die Psychotherapeutin einer absoluten gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht.
Über die Dauer einer Psychotherapie lässt sich keine allgemeine Aussage treffen: die Dauer eine Therapie hängt nicht nur von der Therapierichtung, sondern auch vom Therapieziel ab, welches zu Beginn der Therapie von Klient/Klientin und Therapeut/Therapeutin gemeinsam festgesetzt wird - und welches sich im Laufe eines Therapieprozesses auch ändern kann. Da Psychotherapie aber als Prozess zu verstehen ist, ist es in der Regel ratsam, die Frequenz zwischen den Terminen engmaschiger zu halten (1 mal/Woche), später kann auf Frequenzen alle zwei Wochen übergegangen werden.
Nein, das Verschreiben von Medikamenten ist in Österreich den Ärzten/Ärztinnen vorbehalten.